EAR und Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) trat am 24. März 2006 in Kraft und wurde durch das ElektroG2 am 24. Oktober 2015 abgelöst . Mit Hilfe dieses Gesetzes soll der Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt durch Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten vermieden werden. Durch die separate Erfassung des Elektronikschrotts aus dem kommunalen und gewerblichen Abfallaufkommen erfolgt eine Schadstoffabreicherung des Abfalls. Das ElektroG schreibt vor, dass ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren seit dem 24. März 2006 nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte in Städten und Gemeinden ist seither bundesweit umgesetzt worden. Für den Bürger entstehen keine direkten Kosten. Die Hersteller tragen die Verantwortung und die Kosten für die Verwertung.

Die Stiftung EAR (= Elektro-Altgeräte-Register) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen im Bundesgebiet.

Die ZME® GmbH ist als Erstbehandlungsanlage beim EAR registriert.

Je nach Gerätekategorie sind Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent vorgeschrieben. In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 2 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf diesen Seiten:


Die Sammelgruppen nach ElektroG2:

Sammelgruppe1
Wärmeüberträger

Sammelgruppe 2
Bildschirme, Monitore und Geräte die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten

Sammelgruppe 3
Lampen (Energiesparlampen, LED-Lampen, Neornröhren)

Sammelgruppe 4
Großgeräte

Sammelgruppe 5
Haushaltskleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

Sammelgruppe 6
Photovoltaikmodule.

Ansprechpartner

Dr. Marina Frankenfeld

Dr. Marina Frankenfeld
Telefon: +49 (0)641 984448-15
E-Mail: frankenfeld@zme-recycling.de